Unfallchirurgisch-Orthopädische Gutachten
in Duderstadt / Göttingen

Dr. med. Sebastian Höller erstattet als freier und unabhängiger Sachverständiger an dem Untersuchungsstandort Duderstadt medizinische Gutachten auf dem Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie.

Beauftragt werden können medizinische Gutachten grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten und zu allen Fragestellungen.

Der Tätigkeitsschwerpunkt ist die Begutachtung in Verwaltungsverfahren sowie bei Rechtsstreitigkeiten auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Private Unfallversicherung (Kausalitätsfragen und Invalidität)

  • Gesetzliche Unfallversicherung (Kausalitätsfragen und MdE)

  • Gesetzliche Rentenversicherung (Erwerbsminderung)

  • Schwerbehindertenrecht (GdB und Merkzeichen)

Die Grundlage jeder Begutachtung ist die neutrale, ergebnisoffene und unvoreingenommene Prüfung jedes Einzelfalls. Ein respektvoller Umgang mit dem Probanden ist hierbei genauso selbstverständlich wie die Beurteilung der medizinischen Befundtatsachen auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der akzeptierten gutachtlichen Lehrmeinung.

Die besonderen Umstände, die jedem Einzelfall innewohnen, werden in jedem Gutachten nachvollziehbar und verständlich diskutiert. Fallkonstellationen im „Graubereich“ werden von allen Seiten beleuchtet, das ‚Für‘ und ‚Wider‘ sorgfältig abgewogen und die Überlegungen, die zum abschließenden Votum führen, detailliert dargelegt. Im Idealfall resultiert eine Beurteilung, die ungeachtet vom Ergebnis für beide Seiten transparent und nachvollziehbar ist und dem Auftraggeber eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bietet.

Aufträge

Aufträge und sämtliche Korrespondenz bitte an:

Dr. med. Sebastian Höller
Consilium medizinische Sachverständigengesellschaft mbH
Haskamp 5
49170 Hagen a.T.W.

Bitte schicken Sie Ihre Aufträge, Nachfragen oder ergänzende Unterlagen / Bildgebung idealerweise an die o.g. Postanschrift (Organisationsbüro.) Bei Kontaktaufnahme über die Adresse der Untersuchungsstellen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Dienstleistungen

Gerichtsgutachten nach § 106

Eine Beauftragung als gerichtlicher Sachverständiger ist für alle Teilbereiche des Sozialrechts möglich, bei denen das Gericht für die Entscheidungsfindung ein medizinisches Gutachten benötigt. Sämtliche Fragestellungen aus den Bereichen Gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung und Schwerbehindertenrecht können beauftragt werden. Bei Bedarf können insbesondere Gutachten bei Erwerbsminderungsklagen durch eine arbeitsmedizinische Austestung ergänzt werden.

Gerichtsgutachten nach § 109

Eine Beauftragung als Gutachter nach § 109 ist prinzipiell ebenfalls möglich. Ein Gutachten nach § 109 ist ein neutrales Sachverständigengutachten und wird durch Prof. Dr. Saul in gleicher Weise erstattet, wie auch ein Gutachten nach § 106 erstattet werden würde. Eine Benennung ist in Fällen sinnvoll, bei denen im Vorgutachten eine nicht nachvollziehbare Beurteilung oder eine fehlerhafte Anwendung gutachtlicher Grundsätze vermutet wird. Da von Klägerseite regelhaft ein erheblicher Kostenvorschuss geleistet werden muss, empfiehlt es sich, den gutachtlichen Sachverhalt vorher an kompetenter Stelle prüfen zu lassen, um das Kostenrisiko zu minimieren.

Gutachten nach Aktenlage:

Gerichtsgutachten können bei Eignung des konkreten Falls auch nach Aktenlage erstattet werden. Bei sich widersprechenden Vorgutachten sind ebenfalls Obergutachten nach Aktenlage möglich, falls bei strittigen Sachverhalten oder divergenten Beurteilungen eine neue Perspektive oder „Drittmeinung“ für die Entscheidung nötig ist.

Private Unfallversicherung:

Am Standort können Begutachtungen für die private Unfallversicherung durchgeführt werden. Kausalitätsfragen und Invaliditätsgutachten können gleichermaßen beauftragt werden.

Gesetzliche Unfallversicherung:

Jede gutachtliche Fragestellung auf dem Rechtsgebiet der Gesetzlichen Unfallversicherungen kann für den Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie überprüft werden. Es können jedoch nur Freie Gutachten nach Ziff. 161 (Kausalitätsfragen, komplexe Rentengutachten, Gutachten im Widerspruchsverfahren) und Ziff. 165 (Berufskrankheiten und komplexe Kausalitätsfragen) angenommen werden.

Medizinisch-gutachtliche Beratung:

Ein Rechtsstreit ist meist weder für Kläger noch Beklagte erstrebenswert. Neben der Bindung von Resourcen und den entstehenden Kosten, ist insbesondere auf der Aktivseite die Ungewissheit über den Verfahrensausgang sowie der – teils jahrelange – Schwebezustand belastend. Zur Überprüfung von vorprozessuralen Fragestellen, bereits vorliegenden Gutachten oder bei dem Erfordernis der Prüfung von Erfolgsaussichten kann die gutachtliche Erfahrung von Herrn Prof. Dr. Saul für unabhängige Beratungsdienstleistungen von jeder Partei (Aktiv und Passiv) in Anspruch genommen werden. Nach Darlegung von Sachverhalt, Fragestellung, Aktenumfang sowie Menge der Bildgebung kann eine Kostenschätzung abgegeben werden – nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Bitte beachten Sie: „Parteigutachten“ oder „Gegengutachten“ werden nicht erstattet, entsprechende Aufträge werden nicht angenommen. Nur eine faktenorientiere und neutrale Beratung wird durchgeführt – was natürlich auch die Empfehlung zur Akzeptanz der Position der Gegenseite beinhalten kann.

Untersuchungsstelle Duderstadt (nahe Göttingen)

Praxis DUO
Westertorstraße 7
37115 Duderstadt

Anfahrt

Mit dem Auto
Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Parkplatz am Busbahnhof (Ecke: Westerstieg / Auf dem Graben).
Der Eingang zur Praxis finden Sie ca. 50m entfernt vom Westerstieg kommend.

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL
Den Busbahnhof am Westerstieg (Duderstadt ZOB) erreichen Sie mit den Linien: 150 / 155 / 157 / 162 / 163 / 170 / 172.

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